Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über das Verfahren zur Bestellung der Patientenvertreterin oder des Patientenvertreters geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_20090630_64•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über das Verfahren zur Bestellung der Patientenvertreterin oder des Patientenvertreters geändert wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über das Verfahren zur Bestellung der Patientenvertreterin oder des Patientenvertreters geändert wird
LGBL_OB_20090630_64Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über das Verfahren zur Bestellung der Patientenvertreterin oder des Patientenvertreters geändert wirdGazette30.06.2009
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über das Verfahren zur Bestellung der Patientenvertreterin oder des Patientenvertreters geändert wird
Auf Grund des § 13 Abs. 1 Z. 1 des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997, LGBl. Nr. 132, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 35/2008, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über das Verfahren zur Bestellung der Patientenvertreterin oder des Patientenvertreters, LGBl. Nr. 76/2004 in der Fassung der Verordnung Nr. 65/2007, wird wie folgt geändert:
1.§ 4 Abs. 2 lautet:
"(2) Der Begutachtungskommission gehören an:
"(2a) Weiters haben folgende Personen das Recht, am Auswahlverfahren ohne Stimmrecht teilzunehmen: