Nr. 55
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Fertigstellungsförderungs-Verordnung 2008 geändert wird
Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z 1 und 3 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 82/2009, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Fertigstellungsförderungs-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 30, wird wie folgt geändert:
- § 3 Abs. 4 lautet:
"(4) Die Verzinsung des Hypothekardarlehens erfolgt auf der Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines nach oben begrenzten Aufschlags. Dieser Aufschlag setzt sich zusammen aus:
"(4) Die Verzinsung des Hypothekardarlehens erfolgt auf der Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines nach oben begrenzten Aufschlags. Dieser Aufschlag setzt sich zusammen aus:
(5) In den ersten fünf Jahren erfolgt nur die Zahlung von Zinsen in Höhe von maximal 1 % per anno. Die Annuitäten betragen jeweils per anno ab dem sechsten Jahr 2,5 %, ab dem elften Jahr 5 %, ab dem sechzehnten Jahr 7 % und ab dem einundzwanzigsten Jahr 10,5 % des ursprünglichen Darlehensbetrags."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Haimbuchner
Landesrat