Landesgesetz, mit dem das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz geändert wird (Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz-Novelle 2011) | Omnilex
LGBL_OB_20110831_72•Landesgesetz, mit dem das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz geändert wird (Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz-Novelle 2011)
Landesgesetz, mit dem das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz geändert wird (Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz-Novelle 2011)
LGBL_OB_20110831_72Landesgesetz, mit dem das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz geändert wird (Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz-Novelle 2011)Gazette31.08.2011
Das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz, LGBl. Nr. 78/2007, wird wie
folgt geändert:
"(3) Die Inhaberin bzw. der Inhaber einer Veranstaltungsstättenbewilligung (§ 9) ist neben der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter insbesondere auch für die Einhaltung der in der Veranstaltungsstättenbewilligung vorgeschriebenen Auflagen, Bedingungen und Befristungen in Bezug auf hauseigene Einrichtungen verantwortlich."
"(3) Die Gemeinde hat die Meldung unverzüglich an die zuständige Überwachungsbehörde (§ 14 Abs. 4) weiterzuleiten."