Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird (Oö. Verwaltungsabgabengesetz-Novelle 2011) | Omnilex
LGBL_OB_20111130_87•Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird (Oö. Verwaltungsabgabengesetz-Novelle 2011)
Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird (Oö. Verwaltungsabgabengesetz-Novelle 2011)
LGBL_OB_20111130_87Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird (Oö. Verwaltungsabgabengesetz-Novelle 2011)Gazette30.11.2011
mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird
(Oö. Verwaltungsabgabengesetz-Novelle 2011)
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Verwaltungsabgabengesetz 1974, LGBl. Nr. 6, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 43/2008, wird wie folgt geändert:
"(4) Der Verpflichtung zur Entrichtung einer Verwaltungsabgabe unterliegen nicht:
"(1) Für das Ausmaß der Verwaltungsabgaben sind die von der Landesregierung durch Verordnung zu erlassenden Tarife maßgebend, die für den einzelnen Abgabefall das Ausmaß von 1.200 Euro nicht überschreiten dürfen."
§ 4 erhält die Absatzbezeichnung "(1)"; folgender Abs. 2 wird angefügt:
"(2) Eine allenfalls im Voraus entrichtete Verwaltungsabgabe ist von Amts wegen zurückzuerstatten, wenn die Berechtigung nicht verliehen wird, die Amtshandlung unterbleibt oder sonst die Voraussetzungen für die Entrichtung entfallen."