Nr. 109
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Ortsklassenverordnung 2011 und die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert werden
Auf Grund der §§ 3 und 4a Abs. 3 des Oö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 102/2009, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Einstufung der Gemeinden in Ortsklassen, LGBl. Nr. 95/2010, wird wie folgt geändert:
Für die Gemeinde Natternbach wird statt der Ortsklasse "D" die Ortsklasse "C" festgelegt.
Artikel II
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 17/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 64/2011, wird wie folgt geändert:
Im § 2 wird nach der Tourismusgemeinde "Naarn im Machlande" die Tourismusgemeinde "Natternbach" eingefügt.
Artikel III
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Sigl
Landesrat