der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Klassifizierung von Rebsorten geändert wird
Auf Grund des § 2 Abs. 3 des Oö. Weinbaugesetzes, LGBl. Nr. 104/2007, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Klassifizierung von Rebsorten, LGBl. Nr. 132/2007, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 23/2009, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 lit. a wird vor der Rebsorte "Bouvier" die Rebsorte "Blütenmuskateller" sowie nach der Rebsorte "Chardonnay (Feinburgunder, Morillon)" die Rebsorte "Donauriesling" eingefügt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.