Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Festlegung von Mindesterfordernissen für Veranstaltungen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungseinrichtungen und -mittel sowie die von ihnen ausgehenden Einwirkungen geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_20140228_10•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Festlegung von Mindesterfordernissen für Veranstaltungen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungseinrichtungen und -mittel sowie die von ihnen ausgehenden Einwirkungen geändert wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Festlegung von Mindesterfordernissen für Veranstaltungen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungseinrichtungen und -mittel sowie die von ihnen ausgehenden Einwirkungen geändert wird
LGBL_OB_20140228_10Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Festlegung von Mindesterfordernissen für Veranstaltungen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungseinrichtungen und -mittel sowie die von ihnen ausgehenden Einwirkungen geändert wirdGazette28.02.2014
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Festlegung von Mindesterfordernissen für Veran-staltungen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungseinrichtungen und -mittel sowie die von ihnen
ausgehenden Einwirkungen geändert wird
Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes, LGBl. Nr. 78/2007, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 4/2013, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung - VSVO, LGBl. Nr. 25/2008, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 58/2010, wird wie folgt geändert: