Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die teilweise Aufhebung des Flächenwidmungsplans und die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 62 des Gemeinderats der Marktgemeinde Altenberg | Omnilex
LGBL_OB_20141031_82•Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die teilweise Aufhebung des Flächenwidmungsplans und die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 62 des Gemeinderats der Marktgemeinde Altenberg
Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die teilweise Aufhebung des Flächenwidmungsplans und die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 62 des Gemeinderats der Marktgemeinde Altenberg
LGBL_OB_20141031_82Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die teilweise Aufhebung des Flächenwidmungsplans und die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 62 des Gemeinderats der Marktgemeinde AltenbergGazette31.10.2014
teilweise Aufhebung des Flächenwidmungsplans und die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 62
des Gemeinderats der Marktgemeinde Altenberg
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 13. Oktober 2014 zugestellten Erkenntnis vom 26. September 2014, V 57-59/2014-10, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt:
"I. Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Altenberg wird in folgendem Umfang als gesetzwidrig aufgehoben:
II. Der Bebauungsplan Nr. 62 der Marktgemeinde Altenberg wird als gesetzwidrig aufgehoben."