Kundmachung der Oö. Landesregierung, mit der die Beitragshöchstgrenze der Beitragsleistung der Gemeinden zu den Kosten der verbundbedingten Leistungen auf Grund des Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetzes geändert wird | Omnilex
LGBLA_OB_20150227_25•Kundmachung der Oö. Landesregierung, mit der die Beitragshöchstgrenze der Beitragsleistung der Gemeinden zu den Kosten der verbundbedingten Leistungen auf Grund des Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetzes geändert wird
Kundmachung der Oö. Landesregierung, mit der die Beitragshöchstgrenze der Beitragsleistung der Gemeinden zu den Kosten der verbundbedingten Leistungen auf Grund des Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetzes geändert wird
LGBLA_OB_20150227_25Kundmachung der Oö. Landesregierung, mit der die Beitragshöchstgrenze der Beitragsleistung der Gemeinden zu den Kosten der verbundbedingten Leistungen auf Grund des Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetzes geändert wirdGazette27.02.2015
der Oö. Landesregierung, mit der die Beitragshöchstgrenze der Beitragsleistung der Gemeinden zu den Kosten der verbundbedingten Leistungen auf Grund des Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetzes geändert wird
Auf Grund des § 5 Abs. 2 Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetz, LGBl. Nr. 5/2014, wird kundgemacht:
Die für die Berechnung der Beitragsleistung der Gemeinden zu den Kosten der verbundbedingten Leistungen anzuwendende Beitragshöchstgrenze (§ 5 Abs. 1 Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetz) wird mit 1. Jänner 2015 mit 5.047.795,15 Euro festgesetzt.