Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Gemeindeverband Bewusstseinsregion Mauthausen - Gusen - St. Georgen" genehmigt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20150930_127•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Gemeindeverband Bewusstseinsregion Mauthausen - Gusen - St. Georgen" genehmigt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Gemeindeverband Bewusstseinsregion Mauthausen - Gusen - St. Georgen" genehmigt wird
LGBLA_OB_20150930_127Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Gemeindeverband Bewusstseinsregion Mauthausen - Gusen - St. Georgen" genehmigt wirdGazette30.09.2015
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 42/2014, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Mauthausen, Langenstein und St. Georgen an der Gusen über die Bildung eines Gemeindeverbandes zum Zwecke der Humanisierung der Gesellschaft und der Schaffung eines kritischen und wachsamen Bewusstseins wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.