Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Verordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Leonding betreffend eine Erklärung zum Neuplanungsgebiet teilweise gesetzwidrig war | Omnilex
LGBLA_OB_20160428_31•Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Verordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Leonding betreffend eine Erklärung zum Neuplanungsgebiet teilweise gesetzwidrig war
Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Verordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Leonding betreffend eine Erklärung zum Neuplanungsgebiet teilweise gesetzwidrig war
LGBLA_OB_20160428_31Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Verordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Leonding betreffend eine Erklärung zum Neuplanungsgebiet teilweise gesetzwidrig warGazette28.04.2016
Nr. 31 Spruch:Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Verordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Leonding betreffend eine Erklärung zum Neuplanungsgebiet teilweise gesetzwidrig war
Spruch
des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Verordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Leonding betreffend eine Erklärung zum Neuplanungsgebiet teilweise gesetzwidrig war
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird verlautbart:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 1. April 2016 zugestellten Erkenntnis vom 29. Februar 2016, GZ V 132/2015-12, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt: