Verordnung der Oö. Landesregierung über die Festsetzung eines landesweiten Berechtigungssprengels für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich | Omnilex
LGBLA_OB_20160927_61•Verordnung der Oö. Landesregierung über die Festsetzung eines landesweiten Berechtigungssprengels für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich
Verordnung der Oö. Landesregierung über die Festsetzung eines landesweiten Berechtigungssprengels für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich
LGBLA_OB_20160927_61Verordnung der Oö. Landesregierung über die Festsetzung eines landesweiten Berechtigungssprengels für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in OberösterreichGazette27.09.2016
Auf Grund des § 42 Abs. 1a in Verbindung mit § 40 Abs. 4 des Oö. Pflichtschulorganisations-gesetzes 1992, LGBl. Nr. 35/1992, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2016, wird verordnet:
§ 1
Als Berechtigungssprengel wird für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich das gesamte Landesgebiet festgesetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft und betrifft erstmals den Schulbesuch im Schuljahr 2017/2018.