Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Gmunden über die Bildung eines Gemeindeverbands ("INKOBA Region Salzkammergut-Nord") genehmigt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20170630_44•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Gmunden über die Bildung eines Gemeindeverbands ("INKOBA Region Salzkammergut-Nord") genehmigt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Gmunden über die Bildung eines Gemeindeverbands ("INKOBA Region Salzkammergut-Nord") genehmigt wird
LGBLA_OB_20170630_44Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Gmunden über die Bildung eines Gemeindeverbands ("INKOBA Region Salzkammergut-Nord") genehmigt wirdGazette30.06.2017
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 8/2016, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Gmunden, Grünau im Almtal, Gschwandt, Kirchham, Laakirchen, Ohlsdorf, Pinsdorf, Roitham am Traunfall, St. Konrad, Scharnstein und Vorchdorf, alle politischer Bezirk Gmunden, über die Bildung eines Gemeindeverbands zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraums Nördliches Salzkammergut („INKOBA Region Salzkammergut-Nord“) wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.