LGBLA_OB_20170727_53•Oö. Polizeistrafgesetz-Novelle 2017
LGBLA_OB_20170727_53Oö. Polizeistrafgesetz-Novelle 2017Gazette27.07.2017
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Das Oö. Polizeistrafgesetz (Oö. PolStG), LGBl. Nr. 36/1979, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 66/2014, wird wie folgt geändert:
Die Gliederung in I., III., IV., V. und VI. Abschnitt entfällt.
Im § 1b Abs. 1 wird die Wortfolge „dieses Abschnitts dieses Landesgesetzes“ durch die Wortfolge „der §§ 1, 1a, 2 und 3 sowie von Lärmschutzverordnungen gemäß § 4 und von ortspolizeilichen Verordnungen gemäß Art. 118 Abs. 6 B-VG“ ersetzt.
Im § 1b Abs. 3 entfällt die Wortfolge „dieses Abschnitts“.
Im § 1b Abs. 3 Z 3 entfällt der Passus „Abs. 1 bis 5“.
Im § 1b Abs. 4 Z 1 wird der Passus „§ 21 Abs. 2 VStG“ durch den Passus „§ 50 Abs. 5a VStG“ ersetzt.
Im § 5 Abs. 1 entfällt der letzte Satz.
Dem § 5 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 und 2 gelten nicht für die Haltung von Hunden.“
Im § 8 lit. a wird der Passus „O.ö. Veranstaltungsgesetzes“ durch den Passus „Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes“ ersetzt.
Im § 8 lit. c wird die Jahreszahl „1973“ durch die Jahreszahl „1994“ ersetzt.
Im § 10 Abs. 3 entfällt der letzte Satz.
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Der Erste Präsidentdes Oö. Landtags:
Der Landeshauptmann:
Viktor Sigl
Mag. Stelzer
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