Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit welcher der „Unterhimmel“ in der Stadtgemeinde Steyr als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird, geändert wird | Omnilex
LGBLA_OB_20180207_15•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit welcher der „Unterhimmel“ in der Stadtgemeinde Steyr als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird, geändert wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit welcher der „Unterhimmel“ in der Stadtgemeinde Steyr als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird, geändert wird
LGBLA_OB_20180207_15Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit welcher der „Unterhimmel“ in der Stadtgemeinde Steyr als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird, geändert wirdGazette07.02.2018
Auf Grund des § 11 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2017, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit welcher der „Unterhimmel“ in der Stadtgemeinde Steyr als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 61/2007, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 2 lautet:
„(2) In der Anlage 1 sind die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 4.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Schutzgebiets, ist die koordinaten-bezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.“
Im § 3 entfällt die Absatzbezeichnung „(1)“ und der Abs. 2.
Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 61/2007 wird durch die Anlagen dieser Verordnung ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.