Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Bestimmung einer Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Haslach an der Mühl gesetzwidrig war | Omnilex
LGBLA_OB_20180430_38•Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Bestimmung einer Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Haslach an der Mühl gesetzwidrig war
Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Bestimmung einer Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Haslach an der Mühl gesetzwidrig war
LGBLA_OB_20180430_38Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Bestimmung einer Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Haslach an der Mühl gesetzwidrig warGazette30.04.2018
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 6. April 2018 zugestellten Erkenntnis vom 14. März 2018, GZ V 112/2017-14, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt: