Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Freistadt über die Bildung eines Gemeindeverbands („INKOBA Region Freistadt“) genehmigt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20190228_23•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Freistadt über die Bildung eines Gemeindeverbands („INKOBA Region Freistadt“) genehmigt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Freistadt über die Bildung eines Gemeindeverbands („INKOBA Region Freistadt“) genehmigt wird
LGBLA_OB_20190228_23Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Freistadt über die Bildung eines Gemeindeverbands („INKOBA Region Freistadt“) genehmigt wirdGazette28.02.2019
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 94/2018, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Freistadt über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs von Betriebsansiedlungsgebieten („INKOBA Region Freistadt“) wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.