der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Bau-Übertragungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 40 Abs. 4 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 72/2019, sowie auf Antrag der nachstehend genannten Gemeinden, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Bau-Übertragungsverordnung, LGBl. Nr. 61/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 45/2019, wird wie folgt geändert:
In der Tabelle am Ende des § 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:
Bei der Auflistung der Bezirke wird in alphabetisch richtiger Reihenfolge Folgendes eingefügt:
Gemeinde
Bezirkshauptmannschaft
ab
Bezirk Steyr-Land
Wolfern
Steyr-Land
Jänner 2020
Unter der Rubrik „Bezirk Kirchdorf“ wird folgende Gemeinde in alphabetisch richtiger Reihenfolge eingefügt:
Gemeinde
Bezirkshauptmannschaft
ab
Roßleithen
Kirchdorf
Jänner 2020
Unter der Rubrik „Bezirk Perg“ wird folgende Gemeinde in alphabetisch richtiger Reihenfolge eingefügt:
Gemeinde
Bezirkshauptmannschaft
ab
Saxen
Perg
Jänner 2020
Unter der Rubrik „Bezirk Ried“ wird folgende Gemeinde in alphabetisch richtiger Reihenfolge eingefügt:
Gemeinde
Bezirkshauptmannschaft
ab
Tumeltsham
Ried
Jänner 2020
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.