Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Desselbrunn und Rüstorf über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Desselbrunn-Rüstorf“) genehmigt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20191212_119•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Desselbrunn und Rüstorf über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Desselbrunn-Rüstorf“) genehmigt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Desselbrunn und Rüstorf über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Desselbrunn-Rüstorf“) genehmigt wird
LGBLA_OB_20191212_119Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Desselbrunn und Rüstorf über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Desselbrunn-Rüstorf“) genehmigt wirdGazette12.12.2019
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Desselbrunn und Rüstorf, beide politischer Bezirk Vöcklabruck, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines gemeinsamen Bauhofs wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.