der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 19 Abs. 1 Oö. Bodenschutzgesetz 1991, LGBl. Nr. 63/1997, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 55/2018, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung, LGBl. Nr. 37/2015, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 32/2017, wird wie folgt geändert:
Nach § 3 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Für Neugeräte, bei denen die Fünfjahresfrist des § 2 Abs. 3 nicht vor September 2019 abgelaufen ist sowie für prüfpflichtige Pflanzenschutzgeräte, bei denen das Prüfintervall nicht vor September 2019 abgelaufen ist, gilt eine Toleranzfrist für die Geräteüberprüfung bis 31. Dezember 2020.“
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.