Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für einen Unfallfürsorgeschutz sowie für Freistellungen nach § 21a Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete | Omnilex
LGBLA_OB_20210330_29•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für einen Unfallfürsorgeschutz sowie für Freistellungen nach § 21a Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für einen Unfallfürsorgeschutz sowie für Freistellungen nach § 21a Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete
LGBLA_OB_20210330_29Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für einen Unfallfürsorgeschutz sowie für Freistellungen nach § 21a Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für LandesbediensteteGazette30.03.2021
Auf Grund § 21a Abs. 4 Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete, LGBl. Nr. 57/2000, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 116/2020, wird verordnet:
Artikel I
Der Zeitraum, in dem nach Maßgabe des § 21a Abs. 1 und 2 ein Unfallfürsorgeschutz im Homeoffice gewährt wird, wird bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 verlängert.
Artikel II
Der Zeitraum, in dem Freistellungen nach § 21a Abs. 3 Oö. KFLG möglich sind, wird bis zum Ablauf des 31. Mai 2021 verlängert, wenn dies durch innerdienstliche Anordnung im dort definierten Ausmaß vorgesehen ist.
Artikel IIIInkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. April 2021 in Kraft.