Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für einen Unfallfürsorgeschutz sowie für Freistellungen nach § 11a Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz | Omnilex
LGBLA_OB_20210429_42•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für einen Unfallfürsorgeschutz sowie für Freistellungen nach § 11a Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für einen Unfallfürsorgeschutz sowie für Freistellungen nach § 11a Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz
LGBLA_OB_20210429_42Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für einen Unfallfürsorgeschutz sowie für Freistellungen nach § 11a Oö. Lehrer-Kranken- und UnfallfürsorgegesetzGazette29.04.2021
Auf Grund des § 11a Abs. 4 Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz, LGBl. Nr. 66/1983, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 122/2020, wird verordnet:
§ 1
Der Zeitraum, in dem nach Maßgabe des § 11a Abs. 1 und 2 Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz ein Unfallfürsorgeschutz im Homeoffice gewährt wird, wird bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 verlängert.
§ 2
Der Zeitraum, in dem Freistellungen nach § 11a Abs. 3 Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz möglich sind, wird bis zum Ablauf des 9. Juli 2021 verlängert.
§ 3Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. April 2021 in Kraft.