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Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Umlegung der Landesstraßen B139 Kremstalstraße und L534 Marchtrenker Straße, die Widmung und Einreihung eines neu herzustellenden Abschnitts der L1379 Umachl-Straße, die Aufhebung der Einreihung von vie... | Omnilex