Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Aufhebung eines Flächenwidmungsteils, eines Örtlichen Entwicklungskonzeptteils und eines Bebauungsplans des Gemeinderates der Gemeinde Jeging | Omnilex
LGBLA_OB_20220517_52•Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Aufhebung eines Flächenwidmungsteils, eines Örtlichen Entwicklungskonzeptteils und eines Bebauungsplans des Gemeinderates der Gemeinde Jeging
Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Aufhebung eines Flächenwidmungsteils, eines Örtlichen Entwicklungskonzeptteils und eines Bebauungsplans des Gemeinderates der Gemeinde Jeging
LGBLA_OB_20220517_52Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Aufhebung eines Flächenwidmungsteils, eines Örtlichen Entwicklungskonzeptteils und eines Bebauungsplans des Gemeinderates der Gemeinde JegingGazette17.05.2022
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 19. April 2022 zugestellten Erkenntnis vom 15. März 2022, V 317/2021-12, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt: