Kundmachung der Oö. Landesregierung, mit der der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz geändert wird | Omnilex
LGBLA_OB_20230328_26•Kundmachung der Oö. Landesregierung, mit der der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz geändert wird
Kundmachung der Oö. Landesregierung, mit der der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz geändert wird
LGBLA_OB_20230328_26Kundmachung der Oö. Landesregierung, mit der der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz geändert wirdGazette28.03.2023
Nr. 26 Mitteilung:Kundmachung der Oö. Landesregierung, mit der der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz geändert wird
Kundmachung
der Oö. Landesregierung, mit der der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz geändert wird
Auf Grund des § 2 Oö. Einheitssatz-Verordnung 2011, LGBl. Nr. 81/2010, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 41/2022, wird kundgemacht:
Der für die Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz (§ 1 Oö. Einheitssatz-Verordnung 2011) wird mit Wirksamkeit 1. Mai 2023 mit 95 Euro festgesetzt.