Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Linz Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden | Omnilex
LGBLA_OB_20230629_50•Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Linz Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Linz Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
LGBLA_OB_20230629_50Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Linz Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werdenGazette29.06.2023
des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Linz Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
In der Landeshauptstadt Linz dürfen am Freitag, 30. Juni 2023, die Verkaufsstellen entlang der Bismarckstraße bis 22:00 Uhr offengehalten werden.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 30. Juni 2023 in Kraft und mit Ablauf dieses Tages außer Kraft.