Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Widmung und Einreihung sowie die Aufhebung der Einreihung (Umreihung) je eines Abschnitts der B140 Steyrtalstraße als Landesstraße in den Gemeindegebieten von Sierning und Waldneukirchen | Omnilex
LGBLA_OB_20231214_112•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Widmung und Einreihung sowie die Aufhebung der Einreihung (Umreihung) je eines Abschnitts der B140 Steyrtalstraße als Landesstraße in den Gemeindegebieten von Sierning und Waldneukirchen
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Widmung und Einreihung sowie die Aufhebung der Einreihung (Umreihung) je eines Abschnitts der B140 Steyrtalstraße als Landesstraße in den Gemeindegebieten von Sierning und Waldneukirchen
LGBLA_OB_20231214_112Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Widmung und Einreihung sowie die Aufhebung der Einreihung (Umreihung) je eines Abschnitts der B140 Steyrtalstraße als Landesstraße in den Gemeindegebieten von Sierning und WaldneukirchenGazette14.12.2023
Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 5 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84/1991, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 111/2022, wird verordnet:
§ 1
Folgender neu herzustellender Straßenabschnitt (rot gefärbt im beiliegenden Verordnungsplan, Maßstab 1 : 2.000) wird für den Gemeingebrauch gewidmet und als Landesstraße eingereiht:
§ 2
(1) Die Einreihung folgendes Straßenabschnitts (blau gefärbt im beiliegenden Verordnungsplan, Maßstab 1 : 2.000) als Landesstraße wird aufgehoben (Umreihung):
(2) Die Aufhebung der Einreihung als Landesstraße wird mit Inkrafttreten der Verordnungen der Gemeinderäte der Gemeinden Sierning und Waldneukirchen über die Einreihung des im Abs. 1 bezeichneten Straßenabschnitts als Gemeindestraßen, frühestens jedoch mit der Verkehrsübergabe des neu herzustellenden Straßenabschnitts (§ 1) wirksam.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.