Landesgesetz, mit dem das Landesgesetz über die Rechtsstellung des Bruckner-Konservatoriums zum Betrieb einer Privatuniversität geändert wird | Omnilex
LGBLA_OB_20240620_52•Landesgesetz, mit dem das Landesgesetz über die Rechtsstellung des Bruckner-Konservatoriums zum Betrieb einer Privatuniversität geändert wird
Landesgesetz, mit dem das Landesgesetz über die Rechtsstellung des Bruckner-Konservatoriums zum Betrieb einer Privatuniversität geändert wird
LGBLA_OB_20240620_52Landesgesetz, mit dem das Landesgesetz über die Rechtsstellung des Bruckner-Konservatoriums zum Betrieb einer Privatuniversität geändert wirdGazette20.06.2024
mit dem das Landesgesetz über die Rechtsstellung des Bruckner-Konservatoriums zum Betrieb einer Privatuniversität geändert wird
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Landesgesetz über die Rechtsstellung des Bruckner-Konservatoriums zum Betrieb einer Privatuniversität, LGBl. Nr. 14/2003, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 141/2021, wird wie folgt geändert:
Im § 5 Abs. 6 entfällt die Wortfolge „aus dem Kreis des Lehr- und Verwaltungspersonals des Bruckner-Konservatoriums“.
Im § 11 Abs. 1 wird die Wortfolge „perspektivischen Mehrjahresplanung“ durch die Wortfolge „mittelfristigen Finanzplanung“ und die Wortfolge „1. Juli“ durch die Wortfolge „1. November“ ersetzt.
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.