Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Aufhebung einer Bestimmung der Satzung der Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge | Omnilex
LGBLA_OB_20241021_87•Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Aufhebung einer Bestimmung der Satzung der Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Aufhebung einer Bestimmung der Satzung der Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
LGBLA_OB_20241021_87Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Aufhebung einer Bestimmung der Satzung der Oö. Lehrer-Kranken- und UnfallfürsorgeGazette21.10.2024
des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Aufhebung einer Bestimmung der Satzung der Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird verlautbart:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 14. Oktober 2024 zugestellten Erkenntnis vom 3. Oktober 2024, G 290/2022-21, V 238/2022-21, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt: