Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 1. Dezember 1977, mit der ein Teil des Gemeindegebietes Bramberg am Wildkogel mit dem Schischulgebiet Neukirchen am Großvenediger zusammengefaßt wird
StF: LGBl Nr 116/1977
Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Salzburger Schischulgesetzes 1976, LGBl. Nr. 58, wird verordnet:
alte Dokumentnummer
§ 1
§ 1
Der süd- und westlich der im § 2 beschriebenen Grenze liegende Teil des Gemeindegebietes Bramberg am Wildkogel, politischer Bezirk Zell am See, wird vom Schischulgebiet Bramberg abgetrennt und mit dem Schischulgebiet Neukirchen am Großvenediger zusammengefaßt.
§ 2
§ 2
Die Grenze zwischen den beiden Schischulgebieten wird durch eine Linie gebildet, die von der Bergstation der Bergeralmbahn ausgehend gerade Richtung Norden bis zum Schnittpunkt mit der 2030 m Höhenschichtlinie und von dort gerade weiter zum Braunkogel verläuft.