Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 6. Dezember 1983 zur Festlegung der Beitragsbezirke und Krankenanstaltensprengel für die öffentlichen Krankenanstalten im Land Salzburg
StF: LGBl Nr 103/1983
Auf Grund des § 49 Abs. 1 der Salzburger Krankenanstaltenordnung 1975, LGBl. Nr. 97, in der geltenden Fassung wird verordnet:
alte Dokumentnummer
§ 1
§ 1
Für die nachstehend genannten Krankenanstalten werden als Beitragsbezirke und Krankenanstaltensprengel die Gebiete der folgenden Gemeinden festgelegt:
§ 2
§ 2
Diese Verordnung findet erstmals auf die Berechnung der für das Jahr 1984 zu leistenden Beiträge Anwendung.