Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 18. Jänner 1989, mit der der Standesamtsverband Golling und der Standesamtsverband
Abtenau aufgelöst werden
StF: LGBl Nr 14/1989
Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, in der geltenden Fassung wird verordnet:
alte Dokumentnummer
§ 1
§ 1
Der aus der Marktgemeinde Golling an der Salzach und den Ortsteilen Voregg, Moosegg und Scheffau der Gemeinde Scheffau bestehende Standesamtsverband Golling wird mit Wirkung vom 1. Juli 1989 aufgelöst.
§ 2
§ 2
Der aus der Marktgemeinde Abtenau und den Ortsteilen Weitenau und Wallingwinkl der Gemeinde Scheffau bestehende Standesamtsverband Abtenau wird mit Wirkung vom 1. Juli 1989 aufgelöst.
§ 3
§ 3
Die von den bisherigen Standesamtsverbänden Golling und Abtenau geführten Personenstandsbücher sind von der Marktgemeinde Golling an der Salzach bzw. der Marktgemeinde Abtenau weiterzuführen.