Gesetz vom 21. Oktober 1992, mit dem die Grenzen der Gemeinde Mariapfarr und der Gemeinde St. Andrä im Lungau geändert werden
StF: LGBl Nr 4/1993
alte Dokumentnummer
§ 1
§ 1
(1) Die Gemeindegebiete der Gemeinden Mariapfarr und St. Andrä im Lungau werden geändert wie folgt:
(2) Den Grundstücksbezeichnungen des Abs. 1 liegt der Stand des Grenzkatasters vom 1. Jänner 1992 zugrunde.
(3) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze ergibt sich aus dem beim Vermessungsamt Tamsweg aufliegenden technischen Operat der Zusammenlegung Mariapfarr.