20000062•Bildung des Schischulgebietes Obertauern
20000062Bildung des Schischulgebietes ObertauernLaw29.04.2000
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}Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. April 2000 zur Bildung des Schischulgebietes Obertauern
StF: LGBl Nr 72/2000
Auf Grund der §§ 8 Abs. 5 und 15a Abs. 2 des Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetzes, LGBl Nr 83/1989, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
Für das Gebiet von Obertauern wird das Schischulgebiet Obertauern gebildet. Es besteht aus den Gemeindegebieten von Untertauern, politischer Bezirk St Johann im Pongau, und Tweng, politischer Bezirk Tamsweg.
§ 2
Die Bildung des Schischulgebietes gilt auch in Bezug auf die Bewilligung und den Betrieb von Snowboardschulen.