Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. Dezember 2017 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Gemeinde Elixhausen für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Gemeinde Elixhausen – Projekt im Bereich der GP 531/53, KG Elixhausen)
StF: LGBl Nr 113/2017
Auf Grund des § 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Im RIS seit
03.01.2018
§ 1 Im RIS seit
(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 531/53 KG 56507 Elixhausen für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.
(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.
Im RIS seit
03.01.2018
§ 2 Im RIS seit
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Elixhausen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
Im RIS seit
03.01.2018
§ 3 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit 22. Dezember 2017 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn bis zum 22. Dezember 2025 keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.
Im RIS seit
30.12.2022
§ 4 Im RIS seit
§ 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 122/2022 tritt mit 23.Dezember 2022 in Kraft.