Betrauung eines Mitglieds der Salzburger Landesregierung mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg | Omnilex
20001434•Betrauung eines Mitglieds der Salzburger Landesregierung mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg
Betrauung eines Mitglieds der Salzburger Landesregierung mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg
20001434Betrauung eines Mitglieds der Salzburger Landesregierung mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für SalzburgOrdinance18.07.2023
Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 17. Juli 2023 über die Betrauung eines Mitglieds der Salzburger Landesregierung mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg
StF: LGBl Nr 52/2023
Auf Grund des Art 113 Abs 8 B-VG wird verordnet:
Im RIS seit
18.07.2023
§ 1 Im RIS seit
Mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg wird das für die Angelegenheiten der öffentlichen Pflichtschulen zuständige Mitglied der Salzburger Landesregierung betraut.
Im RIS seit
18.07.2023
§ 2 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit dem auf deren Kundmachung folgenden Tag in Kraft.