Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 10. Oktober 2023, mit der die Grenze zwischen der Stadtgemeinde Zell am See und der Gemeinde Viehhofen geändert wird
StF: LGBl Nr 72/2023
Auf Grund der §§ 4 und 5 der Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBl Nr 9/2020, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Im RIS seit
13.10.2023
§ 1 Im RIS seit
(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Zell am See und der Gemeinde Viehhofen wird dahingehend geändert, dass die Grundstücke 891/2 und 891/3 aus der der Katastralgemeinde Viehhofen herausgelöst und dem Gebiet der Stadtgemeinde Zell am See angegliedert werden.
(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grundstücke sind in den beim Vermessungsamt Zell am See aufliegenden technischen Unterlagen ersichtlich.
Im RIS seit
13.10.2023
§ 2 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.