Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 18. Dezember 2025 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2026
StF: LGBl Nr 127/2025
Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes – S.KJHG, LGBl Nr 32/2015, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Im RIS seit
19.12.2025
§ 1 Im RIS seit
Außerkrafttretensdatum
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2026:
für die Unterhaltskosten
680 €
für den Erziehungsaufwand
für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
183 €
für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
306 €
für Kinder ab dem 11. Lebensjahr
342 €
Im RIS seit
19.12.2025
§ 2 Im RIS seit
Außerkrafttretensdatum
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2026 ................................. 785,03 €.