Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 28. Dezember 2001, mit der die Wildökologische Raumplanungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 58 des Jagdgesetzes 1993, LGBl Nr 100, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Wildökologische Raumplanungsverordnung, LGBl Nr 89/1997, zuletzt geändert durch LGBl Nr 114/2001, wird geändert wie folgt:
Im § 2 wird in der Z 12 angefügt:
"12.8 Stadt Salzburg"
Im § 6 wird angefügt:
"(10) Die bestehenden Festlegungen werden wie folgt geändert:
(11) Die einen Bestandteil der Verordnung LGBl Nr 5/2002 bildenden Blätter Nr 94 mit Lageplan und Übersichtskarten, in denen die Änderungen gemäß Abs 10 enthalten sind, sind in jene Plansätze einzufügen, die bei den im § 4 letzter Satz genannten Stellen aufliegen.
(12) Die Abs 10 und 11und § 2 treten mit 15. Februar 2002 in Kraft."