Gesetz vom 20. März 2002 , mit dem das Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998 geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998, LGBl Nr 35/1999, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 46/2001wird geändert wie folgt:
Im § 29 wird angefügt:
"(5) Für die Abfallwirtschaftsgebühr samt Nebengebühren haftet auf der der Gebührenpflicht zugrunde liegenden Liegenschaft ein gesetzliches Pfandrecht."
Im § 41 wird angefügt:
"(3) § 29 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2002 tritt mit 1. Juni 2002 in Kraft. Das gesetzliche Pfandrecht besteht nur für Gebührenschulden, die nach diesem Zeitpunkt entstehen (§ 31)."