Gesetz vom 15. Dezember 2004, mit dem das Magistrats-Beamtinnen- und Magistrats-Beamtengesetz 2002 geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Magistrats-Beamtinnen- und Magistrats-Beamtengesetz 2002, LGBl Nr 42/2003, wird geändert wie folgt:
2.1. Nach der Z 3 wird eingefügt:
"3a. Zusätzlich zum Beitrag nach § 13a, gegebenenfalls in Verbindung mit § 91 Abs 5, ist ein Beitrag von 1 % der Bemessungsgrundlage zu entrichten, auf den § 13a Abs 3 bis 6 anzuwenden ist."
2.2. In der Z 6 wird die zweimal verwendete Paragraphenbezeichnung "§ 62b" jeweils durch die Paragraphenbezeichnung "§ 88" ersetzt.
- Nach § 200 wird angefügt:
"Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und
Übergangsbestimmungen dazu
§ 201
§ 192 Z 3a und Z 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 93/2004 tritt mit Beginn des auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monats in Kraft."
Holztrattner
Burgstaller