Gesetz vom 15. Dezember 2004, mit dem das Salzburger Rettungsgesetz geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Rettungsgesetz, LGBl Nr 78/1981, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 118/2001, wird geändert wie folgt:
- Im § 4 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. Im Abs 4 werden die Jahreszahl "2002" durch die Jahreszahl "2005", der Betrag "0,70 €" durch den Betrag "0,77 €" und die Prozentangaben "80 %", "16 %" und " 4 %" durch die Prozentangaben "77,18 %", "17,16 %" bzw "5,66 %" ersetzt.
1.2. Im Abs 5 werden die Jahreszahl "2002" durch die Jahreszahl " 2005" und der Ausdruck "bzw 2003" durch den Ausdruck "bzw 2006" ersetzt.
- Nach § 13 wird angefügt:
"Inkrafttreten ab LGBl Nr 118/2001 novellierter
Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu
§ 14
(1) § 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 118/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) § 4 Abs 4 und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 10/2005 tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft."
Holztrattner
Burgstaller