Das Salzburger Pflegegeldgesetz, LGBl Nr 99/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 46/2001, wird geändert wie folgt:
"Höhe des Pflegegeldes
§ 5
Das Pflegegeld gebührt zwölfmal jährlich und beträgt monatlich
in der
Stufe 1 148,30 €
Stufe 2 273,40 €
Stufe 3 421,80 €
Stufe 4 632,70 €
Stufe 5 859,30 €
Stufe 6 1.171,70 €
Stufe 7 1.562,10 €."
"§ 36
(1) Die §§ 5 und 33 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 55/2005 treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
(2) Ausgleichszahlungen gemäß § 29 Abs 1 und 2, die vor dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt pflegebedürftigen Personen zuerkannt worden sind, sind mit Wirkung 1. Jänner 2005 von Amts wegen um 2 % zu erhöhen und gemäß § 14 Abs 4 zu runden. Der Erhöhung sind die für das Jahr 2004 gewährten Beträge zugrunde zu legen."