Verordnung mit der die Ausnahme von der Bewilligungspflicht für
die Einleitung von kommunalem Abwasser verlängert wird | Omnilex
LGBL_SA_20051123_75•Verordnung mit der die Ausnahme von der Bewilligungspflicht für
die Einleitung von kommunalem Abwasser verlängert wird
Verordnung mit der die Ausnahme von der Bewilligungspflicht für
die Einleitung von kommunalem Abwasser verlängert wird
LGBL_SA_20051123_75Verordnung mit der die Ausnahme von der Bewilligungspflicht für
die Einleitung von kommunalem Abwasser verlängert wirdGazette23.11.2005
Auf Grund des § 33g Abs 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 – WRG 1959, BGBl Nr 215, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
Die Ausnahme von der Bewilligungspflicht für die Einleitung von kommunalem (häuslichem) Abwasser aus Abwasserreinigungsanlagen in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund (Versickerung) im Sinn des § 33g Abs 1 WRG 1959 wird bis 31. Dezember 2012 verlängert.
§ 2
§ 1 gilt nicht in den Geltungsbereichen folgender Verordnungen:
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.