Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 14. Februar 2008, mit der die Grenze zwischen der Marktgemeinde Eugendorf und der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee geändert wird
Auf Grund des § 9 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Marktgemeinde Eugendorf und der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee wird geändert wie folgt:
(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grundstücke sind in den beim Vermessungsamt Salzburg aufliegenden technischen Unterlagen zu GZ A-254/2003 ersichtlich.