LGBL_SA_20081219_104•Landeshaushaltsgesetz 2009
LGBL_SA_20081219_104Landeshaushaltsgesetz 2009Gazette19.12.2008
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}Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Landeshaushaltsgesetz 2009
Artikel I
(1) Der Haushaltsplan (Landesvoranschlag) für das Haushaltsjahr 2009 wird mit folgenden Gesamtbeträgen festgesetzt:
Ordentlicher Landesvoranschlag
Ausgaben 2.126.183.100 €
Einnahmen 2.126.183.100 €
Außerordentlicher Landesvoranschlag
Ausgaben 61.569.300 €
Einnahmen 61.569.300 €
Gesamthaushalt
Ausgaben 2.187.752.400 €
Einnahmen 2.187.752.400 €
(2) Die einzelnen Haushaltsansätze, Abschnitte und Gruppen ergeben sich aus dem ordentlichen Landesvoranschlag und dem außerordentlichen Landesvoranschlag, die Bestandteile dieses Gesetzes sind. Die Voranschläge sind beim Amt der Salzburger Landesregierung zur allgemeinen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) aufzulegen und im Internet zu veröffentlichen. Im Landesgesetzblatt genügt die Verlautbarung der Summen der einzelnen Gruppen und Abschnitte.
Artikel II
Der Landeshaushalt ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu vollziehen. Dabei ist auch auf die konjunkturelle Entwicklung, vor allem auf die Beschäftigungs- und Auftragslage im Land, Bedacht zu nehmen.
Artikel III
(1) Die im Landesvoranschlag vorgesehenen Ausgaben sind grundsätzlich unüberschreitbare Höchstbeträge. Die Landesregierung hat umgehend geeignete Vorkehrungen zur Sicherung einer geregelten Haushaltsgebarung zu treffen, wenn die Finanzentwicklung dies erfordert, insbesondere, wenn die Überweisungen der Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben während des Haushaltsjahres voraussichtlich nicht die im Landesvoranschlag vorgesehene Höhe erreichen. Die Durchführung dieser Maßnahme hat, soweit der Abgang nicht durch anderweitige Mehreinnahmen oder Einsparungen seine Bedeckung finden kann, insbesondere durch eine gleichmäßige prozentuelle Kürzung der Ausgabenansätze des ordentlichen Haushaltes zu erfolgen; davon ausgenommen sind Ansätze für gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen sowie die aus zweckgebundenen Einnahmen bestrittenen Ausgabenansätze. Dabei kann eine Kürzung der Ermessensausgaben bis zu einem Satz von 25 % erfolgen. Eine Zuführung an den außerordentlichen Haushalt und Ausgaben für Anlagen sowie Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes können auch zur Gänze zurückgestellt werden. Bei diesen Maßnahmen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass keine besonderen Nachteile für eine geordnete Verwaltung und keine unbilligen Härten entstehen. Dem Landtag ist darüber zu berichten.
(2) Die Landesregierung wird ermächtigt, innerhalb der einzelnen sachlich zusammengehörigen Abschnitte einer Gruppe Kreditverschiebungen bis zu 15 % jener Abschnittsumme, bei der die Bedeckung erfolgt, vorzunehmen. Solche Kreditverschiebungen sind nur dann zulässig, wenn unabweisliche Mehrausgaben mit einer größeren Dringlichkeit als jene der vorgesehenen Ausgaben notwendig werden und eine Bedeckung zur Gänze sichergestellt ist. Eine Änderung in der Dringlichkeit von Ausgaben im Sinn dieser Bestimmung ist gegeben, wenn die Erfüllung der Obliegenheiten eines Verwaltungszweiges über den bei einem Ansatz vorgesehenen Betrag hinausgehende Ausgaben erfordert und zu diesem Zeitpunkt bei anderen Abschnitten derselben Haushaltsgruppe Ausgaben in derselben Höhe wie die Überschreitungen zurückgestellt werden können. Die Zurückstellung hat bei jenen Ausgabenansätzen zu erfolgen, mit welchen die Mehrausgaben in einem verwaltungsmäßigen Zusammenhang stehen.
(3) Die Landesregierung ist ermächtigt, für unabweisbare Ausgaben im Landesvoranschlag Überschreitungen der bezüglichen Ansätze vorzunehmen. Die dafür erforderliche nachträgliche Genehmigung des Landtages (Art 47 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999) ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30. April 2010 einzuholen.
(4) Ausgaben, die mit zweckgebundenen Einnahmen zu decken sind, dürfen nur in der Höhe dieser zweckgebundenen Einnahmen getätigt werden. Die Überschreitung solcher Ausgabenkredite ist im Fall eines unabweisbaren Bedarfes bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen des gleichen Verwendungszweckes zulässig. Nicht verbrauchte zweckgebundene Einnahmen sind einer zweckbestimmten Rücklage zuzuführen.
(5) Einnahmen aus zweckbestimmten Rücklagen gelten als zweckgebundene Mehreinnahmen.
(6) Für im Jahr 2009 vollzogene Haushaltsüberschreitungen nach Abs 4 und 5 ist eine nachträgliche Genehmigung nach Abs 3 nicht erforderlich.
Artikel IV
Die Landesregierung ist ermächtigt, zur Deckung des laufenden Geldbedarfes zweckbestimmte Rücklagen in Anspruch zu nehmen, Kassenkredite aufzunehmen, Umschuldungen vorzunehmen sowie zur Erzielung von Zusatzerträgen abgeleitete Finanzgeschäfte durchzuführen, wenn diese Maßnahmen einen wirtschaftlichen Vorteil für das Land erwarten lassen; dies schließt die aktive Verwaltung des Finanzvermögens für den Landeswohnbaufonds mit ein. Die Bestimmungen des § 65b Abs 1 und 2 Bundeshaushaltsgesetz, BGBl Nr 213/1986, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 20/2008, sind dabei sinngemäß anzuwenden, wobei Einmalerlöse derart einzusetzen sind, dass im Landeshaushalt nicht vorgesehene Belastungen vermieden werden.
Artikel V
(1) Die Zahl der Dienstposten (Planstellen) für Beamte und Vertragsbedienstete des Landes ist für das Jahr 2009 in dem einen Teil des Landesvoranschlages bildenden Dienstpostenplan festgesetzt.
(2) Die Verleihung eines Dienstpostens, für den im Dienstpostenplan nicht vorgesorgt ist, ist unzulässig. Dies gilt nicht für Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas II, soweit es sich um Haus- und Pflegepersonal sowie um Personal im Straßen- und Wasserbaudienst handelt. Personalaufwand darf aus Sach- und Zweckaufwandsmitteln nicht geleistet werden. Vergütungen aus Werkverträgen, freien Dienstverträgen und an nichtständiges Personal gelten nicht als Personalaufwand im Sinn dieser Bestimmung.
(3) Für die Verlautbarung der Dienstpostenpläne gemäß Abs 1 genügt die Auflage zur allgemeinen Einsicht entsprechend Art I Abs 2 zweiter Satz.
Artikel VI
(1) Die Anzahl und die Kategorie der im Bereich der Landesverwaltung zur Verwendung zugewiesenen Kraftfahrzeuge setzt der dem Landesvoranschlag beigegebene Systemisierungsplan der Kraftfahrzeuge für das Jahr 2009 fest.
(2) Für die Verlautbarung des Systemisierungsplanes der Kraftfahrzeuge gemäß Abs 1 genügt die Auflage zur allgemeinen Einsicht entsprechend Art I Abs 2 zweiter Satz.
Artikel VII
(1) Zur Bedeckung der im Art I festgesetzten außerordentlichen Ausgaben sind heranzuziehen:
(2) Im Fall einer Kürzung von vorgesehenen Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt nach Art III Abs 1 und zur Finanzierung des ungedeckten Abganges des außerordentlichen Haushaltes wird die Landesregierung ermächtigt, für eine Bedeckung durch weitere Rücklagenentnahmen oder zusätzliche Darlehensaufnahmen vorzusorgen.
(3) Die erforderliche Zustimmung zur Aufnahme von Anleihen, Darlehen oder sonstigen Krediten (Art 48 Abs 1 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999) bis zu der sich nach Abs 1 lit e und Abs 2 ergebenden Höhe gilt als erteilt, wenn dafür die im Bundesfinanzgesetz 2009 für die Aufnahme von Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten des Bundes festgelegten Bedingungen sinngemäß Anwendung finden.
(4) Die Inanspruchnahme der Haushaltsmittel des außerordentlichen Haushaltes darf nur insoweit erfolgen, als ihre Bedeckung gesichert ist.
(5) Die im außerordentlichen Haushalt angeführten Bauvorhaben dürfen überdies erst durchgeführt werden, wenn ausgearbeitete Projekte, aus denen die Kosten unter Einschluss der Folgekosten einwandfrei hervorgehen, vorliegen und unter den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Projektes sowie der Möglichkeit der Bedeckung dieser Kosten die Genehmigung durch Beschluss der Landesregierung erteilt wurde.
Artikel VIII
(1) Die Verwendung der bewilligten Haushaltsmittel des ordentlichen und des außerordentlichen Landesvoranschlages ist nur im Haushaltsjahr 2009 zulässig.
(2) Wenn ein Zweckaufwand für Bauführungen auf mehrere Haushaltsjahre verteilt ist, kann die Landesregierung nicht verbrauchte Haushaltsmittel vor Abschluss des Haushaltsjahres einer allgemeinen Baufondsrücklage zuführen.
(3) Soweit von der Ermächtigung nach Art VII Abs 3 zur Aufnahme von Darlehen oder sonstigen Krediten zur Deckung eines solchen Zweckaufwandes nicht Gebrauch gemacht wurde, bleiben diese Ermächtigungen bis zum 31. Dezember 2010 gewahrt.
(4) Veranschlagte Haushaltsmittel, deren Zweckwidmung eindeutig feststeht und die einmaliger Natur sind, deren Inanspruchnahme aber bis Jahresende aus wichtigen Gründen nicht erfolgen konnte, können durch Beschluss der Landesregierung einer Rücklage zugeführt werden. Falls die gebildeten Rücklagen innerhalb zweier Haushaltsjahre nicht ihrer zweckbestimmten Verwendung zugeführt werden, sind sie aufzulösen und der Investitionsrücklage zuzuführen.
Artikel IX
(1) Die Landesumlage beträgt für das Jahr 2009 den nach dem Finanzausgleichsgesetz höchstzulässigen Hundertsatz der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben.
(2) Die Landesumlage ist auf die Gemeinden im Verhältnis ihrer Finanzkraft mit der Maßgabe aufzuteilen, dass die Finanzkraft im Sinn des Finanzausgleichsgesetzes zu ermitteln und eine rechnungsmäßig unter Null sinkende Finanzkraft gleich Null zu bewerten ist.
(3) Die Landesumlage ist in monatlichen Teilbeträgen zu entrichten. Der Berechnung dieser Teilbeträge sind die monatlichen Vorschüsse, die den Gemeinden auf ihre Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben gewährt werden, sowie allfällige Nachzahlungen bzw Rückzahlungen auf diese Ertragsanteile zugrunde zu legen.
Artikel X
Die Landesregierung wird ermächtigt, zur Finanzierung der ungedeckten Ausgaben des Landeswohnbaufonds bis zu der im Fondsvoranschlag ausgewiesenen Höhe für den Landeswohnbaufonds Anleihen, Darlehen oder sonstige Kredite unter den Bedingungen nach Art VII Abs 3 aufzunehmen.
Artikel XI
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft und verliert mit Ausnahme der im Abs 2 angeführten Verfassungsbestimmungen mit Ablauf des 31. Dezember 2009 seine Wirksamkeit.
(2) (Verfassungsbestimmung) Die Art III Abs 3 zweiter Satz, Abs 4 dritter Satz und Abs 6, Art IV, Art VII Abs 3, Art VIII Abs 3 und 4, Art X sowie Art XI Abs 1 gelten als Verfassungsbestimmungen.
Holztrattner
Burgstaller
LANDESVORANSCHLAG
2009
ORDENTLICHER
HAUSHALT
Einnahmen Voranschlag Rechnung
Gruppe Bezeichnung % 2009 2008 2007
Euro
0 Vertretungskörper
und allgemeine Verwaltung
2,34 49.761.700 47.322.900 47.661.845,42
1 Öffentliche Ordnung
und Sicherheit
0,01 329.000 229.000 307.092,71
2 Unterricht, Erziehung,
Sport und Wissenschaft
5,32 325.894.100 310.538.600 305.774.416,86
3 Kunst, Kultur und Kultus
0,35 7.525.000 8.107.400 8.932.197,08
4 Soziale Wohlfahrt
und Wohnbauförderung
15,81 336.347.000 315.260.400 335.193.157,29
5 Gesundheit 13,64 290.150.100 275.963.600 254.433.468,19
6 Straßen- und Wasserbau,
Verkehr
0,22 4.834.000 56.051.400 57.858.550,02
7 Wirtschaftsförderung
0,08 1.802.200 1.352.300 4.398.549,39
8 Dienstleistungen
0,09 2.027.600 2.601.300 3.406.354,25
9 Finanzwirtschaft
52,14 1.107.512.400 865.776.500 824.535.383,73
Summe 100,00 2.126.183.100 1.883.203.400 1.842.501.014,94
Ausgaben Voranschlag Rechnung
Gruppe Bezeichnung % 2009 2008 2007
Euro
0 Vertretungskörper und
allgemeine Verwaltung
11,07 235.469.500 224.083.300 213.628.986,57
1 Öffentliche Ordnung
und Sicherheit
0,29 6.345.500 6.850.900 7.114.916,71
2 Unterricht, Erziehung,
Sport und Wissenschaft
19,41 412.899.400 388.631.000 374.111.259,72
3 Kunst, Kultur und Kultus
2,26 48.180.400 44.921.400 43.878.605,33
4 Soziale Wohlfahrt
und Wohnbauförderung
21,08 448.391.800 414.159.400 423.461.851,09
5 Gesundheit 23,35 496.665.500 460.722.400 435.555.758,08
6 Straßen- und Wasserbau,
Verkehr 4,99 106.140.800 97.903.200 96.196.821,06
7 Wirtschaftsförderung
3,47 73.960.600 70.443.600 70.119.430,50
8 Dienstleistungen 0,10 2.138.900 3.147.700 1.798.018,73
9 Finanzwirtschaft 13,98 295.990.700 172.340.500 176.635.367,15
Summe 100,00 2.126.183.100 1.883.203.400 1.842.501.014,94
Absch
nitt
Einnahmen
Voranschlag
Rechnung
2009
2008
2007
Bezeichnung
Euro
0
00
01
02
03
04
05
07
08
09
Vertretungskörper und
allgemeine Verwaltung
Landtag
Landesregierung
Amt der Landesregierung
Bezirkshauptmannschaften
Sonderämter
Sonstige Aufgaben der
allgemeinen Verwaltung
Personalvertretung ohne
Landeslehrer
Pensionen ohne Lehrer
(soweit nicht aufgeteilt)
Personalbetreuung
397.900
888.300
9.709.1
00
5.098.9
00
93.000
1.283.8
00
31.057.
700
1.233.0
00
356.800
892.900
8.733.7
00
4.635.1
00
88.000
1.130.5
00
30.198.
500
1.287.4
00
344.120,
41
860.651,
97
9.650.44
5,13
5.634.40
1,11
109.519,
19
1.184.05
4,56
28.736.1
37,67
1.142.51
5,38
Summe 0
49.761.
700
47.322.
900
47.661.8
45,42
1
13
16
17
18
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Sonderpolizei
Feuerwehrwesen
Katastrophendienst
Landesverteidigung
1.695,17
305.397,
54
Summe 1
329.000
229.000
307.092,
71
2
20
21
22
23
24
25
26
27
28
Unterricht, Erziehung,
Sport und Wissenschaft
Gesonderte Verwaltung
Allgemeinbildender
Unterricht
Berufsbildender Unterricht
Förderung des Unterrichtes
Vorschulische Erziehung
Außerschulische
Jugenderziehung
Sport und außerschulische
Leibeserziehung
Erwachsenenbildung
Forschung und Wissenschaft
84.584.
600
216.174
.100
21.746.
900
55.200
1.247.2
00
1.985.2
00
99.600
1.300
82.962.
300
203.575
.400
20.216.
800
55.200
271.600
1.958.7
00
481.400
37.000
980.200
80.042.4
75,68
199.061.
451,03
20.403.0
24,54
141.412,
18
174.370,
55
2.360.52
2,42
847.055,
00
37.000,0
0
2.707.10
5,46
Summe 2
325.894
.100
310.538
.600
305.774.
416,86
Absch
nitt
Ausgaben
Voranschlag
Rechnung
2009
2008
2007
Bezeichnung
Euro
0
00
01
02
03
04
05
07
08
09
Vertretungskörper und
allgemeine Verwaltung
Landtag
Landesregierung
Amt der Landesregierung
Bezirkshauptmannschaften
Sonderämter
Sonstige Aufgaben der
allgemeinen Verwaltung
Personalvertretung ohne
Landeslehrer
Pensionen ohne Lehrer
(soweit nicht aufgeteilt)
Personalbetreuung
8.223.4
00
3.944.7
00
103.977
.300
31.581.
700
1.791.5
00
8.506.5
00
22.000
74.328.
100
3.094.3
00
7.293.1
00
3.317.5
00
98.750.
700
29.656.
700
1.534.0
00
7.947.6
00
19.500
72.834.
600
2.729.6
00
6.814.12
8,33
3.227.38
1,25
95.386.0
52,28
28.422.8
78,80
1.375.05
5,51
7.639.63
7,85
19.792,4
1
68.067.4
20,13
2.676.64
0,01
Summe 0
235.469
.500
224.083
.300
213.628.
986,57
1
13
16
17
18
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Sonderpolizei
Feuerwehrwesen
Katastrophendienst
Landesverteidigung
118.100
4.379.0
00
1.683.3
00
165.100
112.200
4.259.0
00
2.320.9
00
158.800
98.895,1
7
4.126.21
3,00
2.740.40
8,54
149.400,
00
Summe 1
6.345.5
00
6.850.9
00
7.114.91
6,71
2
20
21
22
23
24
25
26
27
28
Unterricht, Erziehung,
Sport und Wissenschaft
Gesonderte Verwaltung
Allgemeinbildender
Unterricht
Berufsbildender Unterricht
Förderung des Unterrichtes
Vorschulische Erziehung
Außerschulische
Jugenderziehung
Sport und außerschulische
Leibeserziehung
Erwachsenenbildung
Forschung und Wissenschaft
86.027.
000
217.316
.600
51.257.
100
1.100.5
00
30.358.
200
6.971.4
00
5.141.7
00
1.776.9
00
12.950.
000
83.940.
100
204.633
.200
46.629.
400
843.700
26.167.
700
6.680.9
00
5.640.9
00
1.742.1
00
12.353.
000
80.762.5
27,12
200.070.
873,64
43.061.8
79,95
708.076,
60
22.948.3
70,55
6.638.26
4,90
6.371.85
5,00
1.412.03
4,20
12.137.3
77,76
Summe 2
412.899
.400
388.631
.000
374.111.
259,72
Absch
nitt
Einnahmen
Voranschlag
Rechnung
2009
2008
2007
Bezeichnung
Euro
3
31
32
33
34
35
36
37
38
39
Kunst, Kultur und Kultus
Bildende Künste
Musik und darstellende
Kunst
Schrifttum und Sprache
Museen und sonstige
Sammlungen
Sonstige Kunstpflege
Heimatpflege
Rundfunk, Presse und Film
Sonstige Kulturpflege
Kultus
633.600
21.500
567.700
6.092.0
00
100
210.100
616.100
23.100
990.300
6.267.7
00
100
210.100
632.512,
82
26.981,2
0
784.523,
68
6.716.20
5,90
273.783,
48
498.190,
00
Summe 3
7.525.0
00
8.107.4
00
8.932.19
7,08
4
41
42
43
44
45
46
48
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung
Allgemeine öffentliche
Wohlfahrt
Freie Wohlfahrt
Jugendwohlfahrt
Behebung von Notständen
Sozialpolitische Maßnahmen
Familienpolitische
Maßnahmen
Wohnbauförderung
160.376
.100
5.841.2
00
13.681.
800
425.200
5.100
156.017
.600
125.747
.100
7.000.4
00
12.794.
000
405.100
5.200
169.308
.600
130.214.
305,04
6.374.95
6,34
14.539.1
30,33
160.979,
50
368.216,
85
258.777,
02
183.276.
792,21
Summe 4
336.347
.000
315.260
.400
335.193.
157,29
5
51
52
53
54
55
56
57
58
59
Gesundheit
Gesundheitsdienst
Umweltschutz
Rettungs- und Warndienste
Ausbildung im Gesundheitsdienst
Eigene Krankenanstalten
Krankenanstalten anderer
Rechtsträger
Heilvorkommen und Kurorte
Veterinärmedizin
Gesundheit, Sonstiges
547.500
1.060.8
00
100.500
255.362
.300
654.400
1.173.2
00
500
234.309
.700
39.825.
800
581.949,
29
1.975.36
7,67
111.050,
23
4.800,00
220.085.
149,10
31.601.1
05,40
Summe 5
290.150
.100
275.963
.600
254.433.
468,19
Absch
nitt
Ausgaben
Voranschlag
Rechnung
2009
2008
2007
Bezeichnung
Euro
3
31
32
33
34
35
36
37
38
39
Kunst, Kultur und Kultus
Bildende Künste
Musik und darstellende
Kunst
Schrifttum und Sprache
Museen und sonstige
Sammlungen
Sonstige Kunstpflege
Heimatpflege
Rundfunk, Presse und Film
Sonstige Kulturpflege
Kultus
1.381.0
00
21.415.
500
165.600
12.983.
900
132.400
7.718.4
00
413.600
3.431.6
00
538.400
1.315.8
00
20.132.
200
162.000
12.338.
800
107.500
7.672.7
00
405.500
2.255.7
00
531.200
1.323.38
6,55
19.332.4
33,36
158.999,
50
10.668.3
94,40
130.936,
37
8.057.45
9,74
397.600,
00
2.946.40
5,41
862.990,
00
Summe 3
48.180.
400
44.921.
400
43.878.6
05,33
4
41
42
43
44
45
46
48
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung
Allgemeine öffentliche
Wohlfahrt
Freie Wohlfahrt
Jugendwohlfahrt
Behebung von Notständen
Sozialpolitische Maßnahmen
Familienpolitische
Maßnahmen
Wohnbauförderung
246.627
.800
11.047.
900
30.303.
400
1.000.0
00
1.179.5
00
1.967.9
00
156.265
.300
201.996
.100
11.655.
600
27.445.
400
1.000.0
00
1.098.4
00
2.531.6
00
168.432
.300
194.833.
651,88
11.846.7
61,50
26.359.8
76,66
4.504.61
8,88
992.073,
26
2.575.80
8,58
182.349.
060,33
Summe 4
448.391
.800
414.159
.400
423.461.
851,09
5
51
52
53
54
55
56
57
58
59
Gesundheit
Gesundheitsdienst
Umweltschutz
Rettungs- und Warndienste
Ausbildung im Gesundheitsdienst
Eigene Krankenanstalten
Krankenanstalten anderer
Rechtsträger
Heilvorkommen und Kurorte
Veterinärmedizin
Gesundheit, Sonstiges
4.041.7
00
9.112.3
00
3.095.6
00
165.700
332.791
.300
11.350.
100
4.272.0
00
1.263.0
00
130.573
.800
3.463.3
00
8.845.7
00
2.956.1
00
162.400
304.551
.200
8.850.1
00
4.080.0
00
1.236.9
00
126.576
.700
3.196.69
9,42
9.444.88
1,14
2.694.65
0,23
191.500,
00
283.630.
757,42
9.369.85
3,07
4.255.45
6,00
1.277.74
6,50
121.494.
214,30
Summe 5
496.665
.500
460.722
.400
435.555.
758,08
Absch
nitt
Einnahmen
Voranschlag
Rechnung
2009
2008
2007
Bezeichnung
Euro
6
61
62
63
64
69
Straßen- und Wasserbau,
Verkehr
Straßenbau
Allgemeiner Wasserbau
Schutzwasserbau
Straßenverkehr
Verkehr, Sonstiges
2.554.3
00
638.800
324.900
1.316.0
00
53.721.
900
650.800
362.700
1.316.0
00
55.009.1
69,77
524.861,
54
355.216,
70
1.969.30
2,01
Summe 6
4.834.0
00
56.051.
400
57.858.5
50,02
7
71
74
75
77
78
Wirtschaftsförderung
Grundlagenverbesserung,
Land- und Forstwirtschaft
Sonstige Förderung der Land- und Forstwirtschaft
Förderung der Energiewirtschaft
Förderung des Fremdenverkehrs
Förderung von Handel,
Gewerbe und Industrie
38.500
421.000
512.000
700
830.000
2.000
535.600
504.000
700
310.000
167.489,
31
566.935,
55
1.320.26
6,28
1.150.95
2,00
1.192.90
6,25
Summe 7
1.802.2
00
1.352.3
00
4.398.54
9,39
8
84
86
Dienstleistungen
Liegenschaften, Wohn- und Geschäftsgebäude
Land- und
forstwirtschaftliche
Betriebe
2.027.5
00
100
2.601.2
00
100
3.256.20
2,53
150.151,
72
Summe 8
2.027.6
00
2.601.3
00
3.406.35
4,25
9
91
92
93
94
95
96
97
98
99
Finanzwirtschaft
Kapitalvermögen /
Stiftungen ohne eig
Rechtspers
Öffentliche Abgaben
Umlagen
Finanzzuweisungen und Zuschüsse
Nicht aufteilbare Schulden
Haftungen (soweit nicht aufteilbar)
Verstärkungsmittel
Haushaltsausgleich
Abwicklung der Vorjahre
8.064.4
00
938.175
.000
40.964.
000
90.788.
500
27.000.
200
920.300
5.612.9
00
615.744
.000
39.454.
100
184.809
.900
17.000.
300
1.155.3
00
33.163.9
97,86
562.850.
737,86
38.415.9
30,60
175.857.
741,21
13.351.1
88,21
Summe 9
1.107.5
12.400
865.776
.500
824.535.
383,73
Absch
nitt
Ausgaben
Voranschlag
Rechnung
2009
2008
2007
Bezeichnung
Euro
6
61
62
63
64
69
Straßen- und Wasserbau,
Verkehr
Straßenbau
Allgemeiner Wasserbau
Schutzwasserbau
Straßenverkehr
Verkehr, Sonstiges
72.791.
300
4.740.6
00
972.000
25.136.
900
2.500.0
00
69.090.
000
4.674.2
00
982.600
23.156.
400
68.688.7
64,59
4.717.41
4,50
956.420,
35
21.834.2
21,62
Summe 6
106.140
.800
97.903.
200
96.196.8
21,06
7
71
74
75
77
78
Wirtschaftsförderung
Grundlagenverbesserung,
Land- und Forstwirtschaft
Sonstige Förderung der Land- und Forstwirtschaft
Förderung der Energiewirtschaft
Förderung des Fremdenverkehrs
Förderung von Handel,
Gewerbe und Industrie
12.804.
100
26.107.
500
4.542.2
00
11.947.
000
18.559.
800
12.376.
900
25.051.
500
4.159.1
00
11.556.
100
17.300.
000
12.475.2
73,05
24.290.3
26,80
3.201.70
6,28
12.624.7
57,61
17.527.3
66,76
Summe 7
73.960.
600
70.443.
600
70.119.4
30,50
8
84
86
Dienstleistungen
Liegenschaften, Wohn- und Geschäftsgebäude
Land- und
forstwirtschaftliche
Betriebe
1.703.3
00
435.600
2.707.6
00
440.100
1.182.43
5,38
615.583,
35
Summe 8
2.138.9
00
3.147.7
00
1.798.01
8,73
9
91
92
93
94
95
96
97
98
99
Finanzwirtschaft
Kapitalvermögen /
Stiftungen ohne eig
Rechtspers
Öffentliche Abgaben
Umlagen
Finanzzuweisungen und Zuschüsse
Nicht aufteilbare Schulden
Haftungen (soweit nicht aufteilbar)
Verstärkungsmittel
Haushaltsausgleich
Abwicklung der Vorjahre
6.325.9
00
113.623
.600
76.178.
500
62.890.
100
100
6.000.0
00
30.329.
300
643.200
6.203.9
00
1.069.8
00
82.583.
500
48.484.
500
100
6.000.0
00
27.365.
800
632.900
12.840.5
69,02
984.488,
35
82.931.9
55,93
44.744.7
03,75
34.413.6
12,94
720.037,
16
Summe 9
295.990
.700
172.340
.500
176.635.
367,15
LANDESVORANSCHLAG
2009
AUSSERORDENTLICHER
HAUSHALT
Gruppe Einnahmen Voranschlag Rechnung
2009 2008 2007
Bezeichnung % Euro
0 Vertretungskörper
und allgemeine
Verwaltung 0,00 - - -
1 Öffentliche Ordnung - - -
und Sicherheit 0,00 -
2 Unterricht, Erziehung,
Sport und Wissenschaft 0,00 - - 50.000,00
3 Kunst, Kultur und Kultus 0,00 - - -
4 Soziale Wohlfahrt
und Wohnbauförderung 0,00 - - -
5 Gesundheit 0,00 - - -
6 Straßen- und
Wasserbau, Verkehr 0,00 - 53.100 174.691,45
7 Wirtschaftsförderung 0,00 - 20.855,00
8 Dienstleistungen 0,00 - - -
9 Finanzwirtschaft 0,00 61.569.300 58.365.800 57.294.537,57
100,00
Summe 100,00 61.569.300 58.418.900 57.540.084,02
Gruppe Ausgaben Voranschlag Rechnung
2009 2008 2007
Bezeichnung % Euro
0 Vertretungskörper
und allgemeine
Verwaltung 7,05 4.345.000 4.990.000 1.219.931,38
1 Öffentliche Ordnung
und Sicherheit 1,21 750.000 750.000 100.000,00
2 Unterricht,
Erziehung, Sport und
Wissenschaft 13,15 8.097.000 6.804.900 6.202.857,90
3 Kunst, Kultur
und Kultus 9,26 5.704.600 6.030.000 2.723.121,74
4 Soziale Wohlfahrt
und Wohnbauförderung 4,13 2.545.900 1.625.000 1.252.708,00
5 Gesundheit 28,58 17.600.000 14.250.000 17.950.200,00
6 Straßen- und Wasserbau,
Verkehr 31,55 19.426.800 18.769.000 19.600.110,00
7 Wirtschaftsförderung 4,22 2.600.000 2.900.000 2.691.155,00
8 Dienstleistungen 0,00 - - -
9 Finanzwirtschaft 0,85 500.000 2.300.000 5.800.000,00
Summe 100,00 61.569.300 58.418.900 57.540.084,02