Verordnung mit der der Stadtgemeinde Hallein die Mitwirkung an
der Vollziehung des Kraftfahrgesetzes 1967 übertragen wird | Omnilex
LGBL_SA_20091127_108•Verordnung mit der der Stadtgemeinde Hallein die Mitwirkung an
der Vollziehung des Kraftfahrgesetzes 1967 übertragen wird
Verordnung mit der der Stadtgemeinde Hallein die Mitwirkung an
der Vollziehung des Kraftfahrgesetzes 1967 übertragen wird
LGBL_SA_20091127_108Verordnung mit der der Stadtgemeinde Hallein die Mitwirkung an
der Vollziehung des Kraftfahrgesetzes 1967 übertragen wirdGazette27.11.2009
Auf Grund des § 123 Abs 3 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl Nr 267, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
Der Stadtgemeinde Hallein, politischer Bezirk Hallein, wird die Mitwirkung an der Vollziehung des Kraftfahrgesetzes 1967 auf allen in ihrem Gebiet gelegenen Straßen mit öffentlichem Verkehr, ausgenommen Bundes- und Landesstraßen, durch ihren Gemeindewachkörper durch folgende Maßnahmen übertragen:
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Monat in Kraft.