Verordnung mit der die Konversions- und Rückzahlungsbegünstigungs-
Verordnung für Mietwohnungen und Wohnheime geändert wird | Omnilex
LGBL_SA_20110426_42•Verordnung mit der die Konversions- und Rückzahlungsbegünstigungs-
Verordnung für Mietwohnungen und Wohnheime geändert wird
Verordnung mit der die Konversions- und Rückzahlungsbegünstigungs-
Verordnung für Mietwohnungen und Wohnheime geändert wird
LGBL_SA_20110426_42Verordnung mit der die Konversions- und Rückzahlungsbegünstigungs-
Verordnung für Mietwohnungen und Wohnheime geändert wirdGazette26.04.2011
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 7. April 2011, mit der die Konversions- und Rückzahlungsbegünstigungs-Verordnung für Mietwohnungen und Wohnheime geändert wird
Auf Grund der §§ 13 Abs 4, 4a und 4b, 17 Abs 4, 62 Abs 4 des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1990, LGBl Nr 1/1991, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Konversions- und Rückzahlungsbegünstigungs-Verordnung für Mietwohnungen und Wohnheime, LGBl Nr 27/2009, wird geändert wie folgt:
" Restlaufzeit in Jahren Höhe des Nachlasses in %
mehr als 25 40
20 bis unter 25 33
15 bis unter 20 27
10 bis unter 15 20
5 bis unter 10 12
2,5 bis unter 5 5 "
"§ 12
Die §§ 7 und 11 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 42/2011 treten mit 1. Mai 2011 in Kraft."