Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 3. Jänner 2012 über die Anpassung der Höhe der monatlichen Bezüge der Bürgermeister der Gemeinden des Landes und der Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Salzburg nach dem Salzburger Bezügegesetz 1998
Auf Grund der §§ 4 Abs 6 und 19 Abs 3 des Salzburger Bezügegesetzes 1998, LGBl Nr 3, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2012 gebühren als
monatlicher Bezug:
- dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin der
Stadt Salzburg 13.814,10 €
- einem Bürgermeister-Stellvertreter oder einer
Bürgermeister-Stellvertreterin der Stadt Salzburg 12.139,60 €
- einem Stadtrat oder einer Stadträtin der Stadt
Salzburg 10.883,80 €
- einem oder einer Klubvorsitzenden im Gemeinderat
der Stadt Salzburg, der bzw die Mitglied des
Stadtsenates ist 6.279,10 €
ansonsten 5.441,90 €
- einem Mitglied des Stadtsenates, das nicht unter
Z 4 fällt, und einem oder einer Vorsitzenden eines
Ausschusses des Gemeinderates der Stadt Salzburg 3.181,40 €
- einem Mitglied des Gemeinderates der Stadt
Salzburg, das nicht unter die Z 1 bis 5 fällt 2.344,20 €
- einem Bürgermeister oder einer Bürgermeisterin
einer anderen Gemeinde des Landes bei einer
Einwohnerzahl
von über 13.000 6.860,30 €
von 11.001 bis 13.000 6.611,90 €
von 9.001 bis 11.000 6.270,40 €
von 7.001 bis 9.000 5.846,20 €
von 5.001 bis 7.000 5.484,-- €
von 3.001 bis 5.000 5.070,20 €
von 2.001 bis 3.000 4.449,40 €
von 1.001 bis 2.000 3.828,50 €
bis 1.000 3.001,60 €
Für die Landesregierung:
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller