Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 16. Jänner 2012 über die Höhe der Mindeststandards in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Jahr 2012
Auf Grund des § 10 Abs 4 des Salzburger Mindestsicherungsgesetzes, LGBl Nr 63/2010, wird kundgemacht:
§ 1
Der monatliche Mindeststandard für die Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs beträgt im Jahr 2012:
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für Alleinstehende oder Alleinerziehende 773,26 €
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für Ehegatten, eingetragene Partner, in
Lebensgemeinschaft lebende Personen oder volljährige
Personen, die mit anderen Personen im gemeinsamen
Haushalt leben, je Person 579,95 €
- für minderjährige Personen, die mit zumindest
einer ihnen gegenüber unterhaltspflichtigen oder
volljährigen Person im gemeinsamen Haushalt leben und
für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht 162,38 €.
§ 2
Der Freibetrag für Hilfesuchende, die ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen, beträgt im Jahr 2012:
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bei einer Beschäftigung bis zu 20 Wochenstunden 69,59 €
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bei einer Beschäftigung über 20 Wochenstunden 139,19 €.
Für die Landesregierung:
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller